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    Kommunalrichtlinie - Änderung ab 01.01.2020

    Logo: Service- & Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz

    Kommunalrichtlinie:  
    Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

    Die Kommunalrichtlinie ist seit 01.01.2019 in Kraft. Antragsberechtigt sind Kommunen, Kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe mit kommunaler Beteiligung und Wasserwirtschaftsverbände. Im Abwasserbereich gibt es eine Reihe investiver und strategischer Förderschwerpunkte.
    Seit Inkraftsetzung gab es für den Abwasserbereich folgende Änderungen:

    a) Zum 05.06.2019 Präzisierung technischer Anforderungen: Bei verschiedenen investiven Förderschwerpunkten wurden die Anforderungen an die zuwendungsfähigen Technologien präzisiert. Dies betrifft die Außen­ und Straßenbeleuchtung, raumlufttechnische Anlagen sowie Maßnahmen in Kläranlagen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung, siehe Kommualrichtlinie (pdf, weiter unten).

    b) Zum 01.02.2020: Förderanträge können das ganze Jahr über beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.

    Energiemanagementsysteme

    Hier wird die Implementierung eines Energiemanagementsystems - für Liegenschaften, Gebäude und auch für Kläranlagen gefördert. Über dieses Fördermodul kann auch die Software PROVI ENERGY - Online Energieanalyse nach DWA-A 216 gefördert werden.
    Förderquote 40 / 65%
    Zuwendung: max. 5.000 € für Software, zzgl. Installation, Schulung, Wartung
    Bewilligungszeitraum: 36 Monate

    Klärschlammverwertung im Verbund

    Das ist interessant bei der vorherrschenden Anlagenstruktur vieler Verbandsgemeinden und Abwasserverbände. Kriterium ist hier: Der Abstand der Anlagen zur Zentrale darf max. 50 km betragen.
    Förderquote 30 / 40%
    Zuwendung: 10 - 200.000 €
    Bewilligungszeitraum: 48 Monate

    Aufbau eines kommunalen Ressourceneffizienznetzwerkes

    zum dauerhaften Erfahrungsaustausch
    Förderquote Phase 1 bzw. 2: 100 % bzw. 60%
    Zuwendung:  1000 bzw. 10 - 200.000 € / TN

    Erneuerung der Belüftung

    Hierzu zählen zum Beispiel:  Maßnahmen zur Senkung des Druckluftbedarfs im Belebungsbecken, Umbau hocheffizienter Kompressoren, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
    Förderquote 30 / 40%
    Zuwendung: 5 - 200.000 €
    Bewilligungszeitraum: 24 Monate

    Erneuerung von Pumpen und Motoren

    Hierzu zählen zum Beispiel:  energieeffiziente oder drehzahlgeregelte Motoren (IE4, IE3), energieeffiziente Pumpen (EEI < 0,23)
    Förderquote 30 / 40%
    Zuwendung: 5 - 200.000 €
    Bewilligungszeitraum: 24 Monate

    Neubau einer Vorklärung und Umstellung auf Faulung

    Gefördert wird hier die Umstellung von aerober zu anaerober Klärschlammbehandlung zur Gewinnung von Methan. Es darf keine Faulung vorhanden sein und das Methan muss in KWK-Anlagen genutzt oder in ein Netz eingespeist werden.

    Förderquote 30 / 40%
    Zuwendung: 5 - 500.000 €
    Bewilligungszeitraum: 48 Monate

    Anwendung innovativer, neuer Verfahren der Abwasserreinigung

    Z.B. Verfahren zur Stickstoffelimination im Schlammwasser vor der Rückführung in die biologische Abwasserreinigung oder Verfahrenskombinationen zur Energieeinsparung im Belebungsbecken.
    Förderquote 30 / 40%
    Zuwendung: 5 - 200.000 €
    Bewilligungszeitraum: 36 Monate

    Potenzialstudie

    Ziel der Studie ist die Deckung des Eigenbedarfs an Strom und Wärme von 70 % und ein jährlicher Energiebedarf von max. 23 kWh / EW*a.  Die Potenzialstudie ist Voraussetzung für einige der vorgenannten Maßnahmen und kann relativ einfach beantragt werden.  Alternative hierzu ist eine max. 2 Jahre alte Studie nach DWA-A 216.
    Förderquote 50 / 70%
    Zuwendung: 10.000 €
    Bewilligungszeitraum: 12 Monate

    Quellen: Kommunalrichtlinie, Vortrag skkk vom 14.01.2019, Energieagentur RLP

    Weitere Informationen

    Kommunalrichtlinie - Änderung 05.12.2019 (pdf)
    Anträge auf https://klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
    Förderlotse auf https://www.klimaschutz.de/foerderlotse

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