Vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 werden im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung alle Förderquoten in der Richtlinie um jeweils zehn Prozentpunkte angehoben. Damit sind in diesem Zeitraum Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich.
Als finanzschwache Kommunen gelten solche, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.