Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der BITControl GmbH, Industriestraße 1, 54687 Arzfeld


I. Allgemeines

Die nachstehenden Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an.

II. Angebot und Lieferung

  1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
  2. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder Lieferanten - behindert, so verlängert sich die Lieferzeit um längstens 4 Wochen. Der Käufer kann nach Ablauf dieser Frist nur in schriftlicher Form vom Vertrag zurücktreten.
  3. Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, so haften wit für den daraus entstehenden Schaden nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz. Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen.
  4. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Abzüge vom Endpreis, wie Skonti, Boni oder Rabatte sind nur zulässig, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
  2. Die Preise beinhalten Kosten für Porto und Versand nach handels- und fachgerechten Gesichtspunkten.
  3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 12 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung von sofortiger Zahlung abhängig machen.
  4. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.
  5. Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per Wechsel oder Scheck bis zu deren Gutschrift, in unserem Eigentum.
  2. Verlangen wir die Ware wegen Zahlungsverzug zurück, so gilt dies als Rücktritt vom Vertrag.

V. Verpackung, Versand

Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

VI. Gefahrenübergang

Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.

VII. Gewährleistung und Haftung

  1. Bei Lieferung von Software-Produkten gelten bezüglich Haftung und Gewährleistung die Bestimmungen des betreffenden Lizenzvertrages.
  2. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.
  3. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 30 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.
  4. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeteten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
  5. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. In diesem Fall tragen wir auch die Kosten für den Versand. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen.
  6. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.

VIII. Instandsetzung

  1. Eine Instandsetzung erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt.
  2. Bei mangelhafter Instandsetzung sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ware zu beanstanden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.

IX. Sonstige Schadensersatzansprüche

Anderweitige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

X. Warenkennzeichnung, Schutzrechte

  1. Eine Veränderung unserer Waren und jede Sonderstempelung, die Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten, oder den Anschein erwecken könnte, daß es sich um ein Sonderzeugnis handelt, ist unzulässig
  2. Wir übernehmen die Haftung, daß die verkaufte Ware als solche in allen Ländern der Welt frei von Schutzrechten Dritter ist. Falls Dritte aus Schutzrechten berechtigte Ansprüche geltend machen sollten, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die verkaufte Ware als solche eine Lizenz erwirken oder sie durch eine schutzrechtsfreie ersetzen. Sollte uns dies aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich oder nach vernünftigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zumutbar sein, so werden wir die Ware gegen Rückgewähr des Kaufpreises zurücknehmen. Für weitergehende Ansprüche haften wir nach Maßgabe von Ziff. VII. Wir übernehmen keine Haftung dafür, daß die Anwendung der verkauften Ware nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.
  3. Bei nach Angabe des Käufers gefertigter Ware übernehmen wir keinerlei Haftung dafür, daß fremde Schutzrechte nicht verletzt werden; dies gilt auch dann, wenn wir an der Entwicklung mitgewirkt oder die Ware nach Angaben des Käufers entwickelt haben.

XI. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

XII. Gerichtsstand

Gerichtstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis - auch aus Rücktritt - sich ergebenden Streitigkeiten ist Bitburg.